AGB Music DJ Chris – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Music DJ Chris events & more – Christian Döring
Weiherstr. 3, 53359 Rheinbach
E-Mail: info@deejaychris.de · Telefon: +49 (0) 2226 – 83 71 787

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Music DJ Chris events & more – Christian Döring (nachfolgend „DJ“) und Kunden (Verbraucher sowie Unternehmer) über die vom DJ angebotenen Dienstleistungen und Leistungen im Event- und Veranstaltungsbereich.

§2 Angebot & Vertragsschluss

(1) Angebote des DJs sind für die im Angebot angegebene Frist gültig.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder elektronisch bestätigt und der DJ diese Bestätigung annimmt.

(3) Die Zahlungsmodalitäten (z. B. Anzahlung, Raten, Restzahlung) werden individuell zwischen den Parteien vereinbart.

(4) Die vereinbarten Zahlungen sind zu den im Angebot bzw. Vertrag festgelegten Fristen zu leisten.

§3 Widerrufsrecht

Alle Kunden, unabhängig davon, ob Verbraucher oder Unternehmer, haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung oder Widerrufsbelehrung.

Der Widerruf kann schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Findet die Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss statt, kann der Widerruf nur insoweit ausgeübt werden, dass der DJ die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Vorbereitungsleistungen oder bereits gebuchte Ressourcen abrechnen darf. Bereits geleistete Anzahlungen werden dabei auf die Abrechnung angerechnet.

Details zur Ausübung des Widerrufsrechts werden mit der Auftragsbestätigung bereitgestellt.

§4 Stornierung durch den Auftraggeber

Aufgrund der exklusiven Terminreservierung werden bei einer Stornierung folgende pauschalierte Ausfallkosten berechnet:

  • bis einschließlich 180 Tage vor der Veranstaltung: 30 %
  • 179 bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
  • 59 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 70 %
  • weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 %

Eine geleistete Anzahlung wird auf die Stornokosten angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§5 Höhere Gewalt

Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund plötzlicher schwerer Erkrankung oder eines Unfalls des DJs oder einer von ihm eingesetzten Person nicht erbracht werden, bemüht sich der DJ um die Stellung eines gleichwertigen Ersatz-DJs.

Ist dies nicht möglich oder wird der Ersatz-DJ vom Auftraggeber abgelehnt, sind beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit. Bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen gelten als abgegolten; eine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt nicht.

§6 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt eine geeignete Stromversorgung, einen sicheren Veranstaltungsort und ausreichende Auf- und Abbauzeiten zur Verfügung.

Der DJ oder eingesetztes Personal (z. B. Techniker) darf nach Absprache mit dem Auftraggeber früher mit dem Aufbau beginnen, soweit dies organisatorisch möglich ist.

Der Auftraggeber haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Technik während der Veranstaltung, sofern diese von ihm, seinen Gästen oder beauftragten Dritten verursacht werden.

GEMA-Anmeldungen obliegen dem Auftraggeber.

§7 Bild- & Videoaufnahmen

Der DJ ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung zu erstellen.

Diese Aufnahmen können für folgende Zwecke genutzt werden:

  • Veröffentlichung auf sozialen Medien (Instagram, Facebook, etc.)
  • Präsentation auf der Website des DJs
  • Veröffentlichung auf Event- oder Hochzeitsportalen zur Referenzzwecken

Die Erstellung und Nutzung von Bild- und Videomaterial erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Personen. Die Zustimmung kann vorab oder im Nachgang schriftlich oder elektronisch erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden.

§8 Musik & Verpflegung

Musikwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch nicht verbindlich.

Der Auftraggeber stellt dem DJ und allen eingesetzten Mitarbeitern (z. B. Techniker, Licht- und Tontechniker) angemessene Verpflegung sowie alkoholfreie Getränke für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung.

Bei einer Veranstaltungsdauer von 6 Stunden oder länger umfasst die Verpflegung mindestens eine Mahlzeit und ausreichend Getränke.

§9 Haftung

Der DJ haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Unternehmer ist Bonn. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Dezember 2025

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